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Neigungskurs Gemeinschaftskunde beim Bundesverfassungsgericht

Der Neigungskurs Gemeinschaftskunde der J1 des MGB besuchte am 25.01.2017 eine Verhandlung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. An diesem Tag wurde, wie bereits am Vortag, die Verfassungsbeschwerde von fünf Kleingewerkschaften gegen das im Juli 2015 erlassene Tarifeinheitsgesetz verhandelt. „Das Gesetz zur Tarifeinheit fügt eine neue Kollisionsregel in das Tarifvertragsrecht ein. Sie greift, wenn sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften in einem Betrieb überschneiden“ (Zitat BverfG). Nach Ansicht der Gewerkschaften verstößt das Gesetz gegen das in Art. 9 Abs. 3 GG verankerte Recht auf Koalitionsfreiheit.

Während der Verhandlung in Karlsruhe versuchten die Beschwerdeführer wie Marburger Bund und GDL (Gewerkschaft der Lokführer) ihre Argumente dem Gericht zu verdeutlichen. Auf der Gegenseite vertrat die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Position von Bundesregierung und Bundestag. Ihrer Meinung nach ist das Gesetz notwendig, um den Frieden in Gesellschaft und Unternehmen zu wahren, da die Spartengewerkschaften ihre Position ausnutzen, um nur für eine kleine Anzahl von Beschäftigten einen Vorteil in Tarifverhandlungen zu erzielen.

In der insgesamt dreistündigen Verhandlung wurde den Schülerinnen und Schülern deutlich, wie lebendig und intensiv um die einzelnen Positionen gestritten wurde. Auch das Gebäude, die Offenheit und die Lebendigkeit der Verhandlung beeindruckten die Gruppe.

Malte von Hörsten