Informationen zur Schulschließung bzgl. des Corona-Virus Stand 13.03.2020, 16:00 h
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Schulschließung
Am Mo., 16.03.2020 ist noch regulärer Unterricht, um einen geordneten Übergang zu gewährleisten.
Ab Di., 17.03.2020 werden die Schulen in Baden-Württemberg bis einschl. der Osterferien geschlossen.
Am Montag, 16.03.2020 soll es laut SWR.de an den Schulen und Kitas Informationen geben, auch über Hausaufgaben und anstehende Prüfungen, so die Kultusministerin ....
Sehr geehrte Eltern,
bitte melden Sie sich am Montag telefonisch oder per Mail, wenn Sie die Notfallbetreuung aufgrund der unten aufgeführten beruflichen Tätigkeiten in Anspruch nehmen müssen/wollen und geben Sie an, zu welchen Unterrichtszeiten Ihr Kind der 5./6. Klasse in die Notfallbetreuung kommt. Es ist davon auszugehen, dass wir die Auflage bekommen mehrere möglichst kleinere Gruppen zu bilden, die in verschiedenen Klassenzimmern betreut werden. Die Schülereinteilung und Einteilung der Betreuungslehrkräfte obliegt der Schulleitung.
Wir werden Hausaufgaben erstellen, die per Messenger (WebUntis) übermittelt werden oder am Montag in Papierform ausgegeben werden. Alle SchülerInnen sollten den Messenger im Vertretungsplan aktivieren und dort regelmäßig Informationen einsehen/Arbeitsaufträge abrufen bzw. mit ihren Lehrkräften in Verbindung stehen.
Ob das BOGY-Praktikum nach den Osterferien stattfindet, wird noch bekannt gegeben.
SuS der Abiturklassen geben bitte am Montag ihre 4 Prüfungsthemen für das 5. Prüfungsfach beim Fachlehrer ab (ersatzweise im Sekretariat).
Bitte behalten Sie die Hompeage des MGB und die Seite des Kultusministeriums
im Blick (Ministerialschreiben und Pressemitteilungen). Bitte beachten Sie daraus den unten folgenden Auszug.
Aus:
Mitteilung des Kultusministeriums
(Der Übersichtlichkeit halber optisch aufbereitet. Bender)
“…
Solange Schulveranstaltungen eingestellt sind, werden auch keine Schülerpraktika bzw. Betriebspraktika von Schülerinnen und Schülern gefordert.
Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen lnfrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Eziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere
· die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten),
· die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
· die Sicherstellung der öffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
· sowie die Lebensmittelbranche.
Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schüler-innen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen lnfrastruktur tätig sind.
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung. “