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Ein-Rückreise aus einem Risikogebiet/ Quarantäne-Regelung (ab 15.11.2020)

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

der Schulträger macht auf die folgende Regelung aufmerksam, über die wir Sie hiermit informieren und die wir bitten zu beachten:

 ".... Die Stadtverwaltung möchte Sie (außerdem) über eine neue Corona-Verordnung zur Ein- und Rückreise informieren, die am Sonntag in Kraft getreten ist. Sollten Sie aus einem Risikogebiet im Ausland nach Baden-Württemberg einreisen, müssen Sie unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnehmen oder sich online melden unter www.einreiseanmeldung.de und zehn Tage lang zu Hause bleiben. Dies stellt eine Lockerung im Vergleich zur bisherigen Vorgabe dar, die eine Quarantäne-Zeit von 14 Tagen vorgesehen hat. Geändert hat sich allerdings auch, dass eine sofortige Befreiung von der Quarantänepflicht mit Vorlage eines negativen Testergebnisses bei der Einreise nicht mehr generell möglich ist. Die Quarantänedauer kann durch die Vorlage eines negativen Testergebnisses aber verkürzt werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt wird."

E. Bender